Verbandsmitteilungen
LIEFERKETTEN

Unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten

-- Das Projekt ist abgeschlossen --

Das Anliegen des Projektes besteht darin, frühzeitig die Thüringer Wirtschaft auf die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vorzubereiten.

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten ab 1. Januar 2023 und mehr als 1.000 Beschäftigten ein Jahr später. In den kommenden Monaten wird sich entscheiden, was der Aufbau der behördlichen Strukturen im BAFA, drei vorsorglich im Gesetz verankerte Verordnungsermächtigungen und die anstehende EU-Lieferkettenregulierung mit sich bringen werden.

Schon heute befassen sich die Unternehmen damit, wie sich die Pflichten der großen Unternehmen auf kleinere - als unmittelbare Zulieferer - auswirken werden. Viele Fragen stehen im Raum, für die Antworten zu finden und praxisorientierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln sind.

Schlüsselwörter:
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement, Sustainable Supply Chain Management, Compliance, Sorgfaltsprozesse, menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten, Due Diligence, Risk Assessment Tools

Ziele:
Bestandsanalyse zur Umsetzung von Standards und Instrumenten
Ermittlung von Handlungs- und Unterstützungsbedarfen

Förderer:
Das siebenmonatige Pilotprojekt des Nachhaltigkeitsabkommens Thüringen (NAT) am Institut wurde gefördert durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN).

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