Verbandsmitteilungen

Ab 2023 gelten Regelungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Ab dem Jahreswechsel 2022/2023 gelten wesentliche Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), nicht nur für die adressierten großen Unternehmen. Im Verbund und/oder über die Lieferkette sind auch viele kleine Betriebe gefordert. In Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer der IWT - Institut der Wirtschaft Thüringens GmbH, Dr. Enrico Schöbel, entwickelte die Offensive Mittelstand (OM) einen Onepager "Lieferketten und KMU" als einen einfachen Zugang insbesondere für kleine Unternehmen, die auf die Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten angesprochen werden:
https://www.offensive-mittelstand.de/serviceangebote/one-pager/one-pager-lieferketten-und-kmu

Direkt zum OM-Onepager "Lieferketten und KMU"

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